100.000 Streuobstbäume sollen jährlich in Bayern gepflanzt werden – das ist das Ziel des Bayerischen Streuobstpakts des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. „Die Ämter für Ländliche Entwicklung erstatten im jeweiligen Regierungsbezirk bis zu 45 € des Bruttokaufpreises pro Baum für jeweils 10 bis maximal einhundert Exemplare. Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass die Bäume eine Stammhöhe von 140 cm haben, es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handelt und der Baum mindestens zwölf Jahre am gewählten Standort bleiben kann“, so Marco Übel, Ansprechpartner des Amts für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Sachen Streuobstpakt. Seiner Erfahrung nach sind unter den Antragsstellern viele Obst- und Gartenbauvereine, Gemeinden, aber auch Kindergärten, Sportvereine oder Freiwillige Feuerwehren. Er weiß: „Sie pflanzen die Bäume entweder selbst oder geben sie an Mitglieder oder Privatpersonen weiter“.
Kommunen, Vereine oder Verbände können die
Förderung beantragen. Diese dürfen die Bäume selbst nutzen oder Privatpersonen
unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online
unter: