Bei aller Einfachkeit: Bitte vergesst nicht die drei Qualitätskriterien des Pflanzguts:
- Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mind. aber 140 cm
- Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf
einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume
können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein. - Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume
oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von
der Förderung ausgeschlossen.
Lasst euch die Qualitätskriterien einfach schriftlich von der Baumschule bestätigen.
Weitere Informationen , insbesondere zu den förderfähigen Sorten, findet ihr bei hier. Weitere Infos haben auch die Ämter für Ländliche Entwicklung für euch.